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Ökogas unter der Lupe

Mehrere Lupen auf einem mintgrünen Hintergrund
Eine kürzlich veröffentliche Recherche des gemeinwohlorientierten Medienhauses „CORRECTIV“ enthüllt, dass viele deutsche Energieversorger ihre Gastarife als umweltfreundlich bewerben, obwohl sie weit weniger grün sind als beworben.

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Der Artikel „Die Ökogas Lüge“ von CORRECTIV beleuchtet, dass das Versprechen vieler deutscher Energieversorger an Verbraucher:innen, einen Ökogas-Tarif zu beziehen und damit etwas Gutes für das Klima zu erwirken, oft nicht eingelöst wird. CORRECTIV konnte laut eigener Berichterstattung nachweisen, dass 116 deutsche Gasversorger in den letzten 13 Jahren Gastarife angeboten haben, die weit weniger umweltfreundlich sind als versprochen.

Diese Anbieter nutzen laut CORRECTIV CO2-Gutschriften aus zweifelhaften Kompensationsprojekten, um ihre Produkte als klimafreundlich zu bewerben. Dabei wird den Verbraucher:innen suggeriert, dass sie durch den Kauf dieser Tarife aktiv zum Umweltschutz beitragen. Der Grüner Strom Label e.V., der mit dem Grünes Gas-Label Biogastarife zertifiziert, hat die Praxis, das Nutzenversprechen von Gastarifen einzig und allein auf CO2-Kompensation aufzubauen, seit jeher kritisiert

Als Reaktion auf den Artikel, haben bereits erste Gasanbieter ihre Ökogasprodukte eingestellt. 

Wie ist das möglich? 

Die Basis vieler Werbeversprechen von Ökogas-Tarifen wurde einzig und allein durch Kompensationszahlungen geschaffen, das heißt: Klimaschädliche Emissionen, die in Deutschland entstehen – zum Beispiel durchs Heizen mit Erdgas – sollen an anderer Stelle ausgeglichen werden, zum Beispiel durch den Schutz von Wäldern in Brasilien oder den Bau von Wasserkraftwerken in Indien. Unternehmen können die eingesparten Emissionen in Form von CO2-Gutschriften kaufen, um ihre Klimabilanz zu verbessern. Doch diese Wiedergutmachung bleibt laut der CORRECTIV-Recherche oft aus. 

Eine Auswertung der Kompensationsaktivitäten und CO2-Gutschriften von 150 deutschen Gasversorgern und kommunalen Stadtwerken durch CORRECTIV für einen Zeitraum von 2011 bis 2024 zeigt, dass zwei Drittel der ausgewerteten Gutschriften fragwürdig sind. Diese Gutschriften können laut wissenschaftlicher Einschätzung nicht plausibel nachweisen, dass tatsächlich Emissionen reduziert oder eingespart wurden. 

Was hat das für Auswirkungen? 

Sogenannte Ökogas-Tarife enthalten oft keinerlei echtes Biogas, sondern bestehen zu 100 Prozent aus Erdgas. Und sie enthalten meist keinen Mechanismus, der über das Versprechen der CO2-Kompensation hinaus zur Energiewende beiträgt. 

Für die Umwelt bedeutet das laut CORRECTIV einen erheblichen Schaden: Rund 10 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 wurden in den letzten 13 Jahren – anders als versprochen – mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht eingespart oder reduziert. Es gibt kaum ein Kompensationsprojekt, das plausibel nachweisen kann, dass CO2-Emissionen dauerhaft reduziert oder eingespart wurden. 

Verbraucher:innen von sogenannten Ökogas-Tarifen werden durch die grünen Werbeaussagen in die Irre geführt und schließen mitunter Tarife ab, die keinerlei Nutzen für die Umwelt haben und auf nicht hilfreichen Kompensationsmechanismen basieren. 

Was hilft mir bei der Auswahl von Gas-Tarifen? 

Die Recherche von CORRECTIV verdeutlicht, wie wichtig Transparenz und klare Standards auf dem undurchsichtigen Energiemarkt sind. Verbraucher:innen können bei ihrer Auswahl von Gastarifen auf das Grünes Gas-Label achten: Es kennzeichnet als Gütesiegel Biogas-Tarife, die einen Mehrwert für die Energiewende schaffen. 

Es ist das einzige Biogaslabel in Deutschland, das von führenden Umweltverbänden wie NABU und BUND getragen wird.  

Was garantiert mir das Grünes Gas-Label? 

  1. Das Grünes Gas-Label baut sein Nutzenversprechen nicht auf CO2-Kompensation auf.

  2. Das Gütesiegel grenzt Gastarife mit echtem Biogasanteil ab, von sogenannten Ökogas-Tarifen, bei denen im Endeffekt weiterhin nur reguläres Erdgas geliefert wird.
     
     
  3. Es garantiert, dass mindestens 10 Prozent im Tarif Biogas ist, das aus Substraten produziert wird, deren energetische Nutzung sinnvoll ist. Zum Beispiel biogene Rest- und Abfallstoffe aus kommunaler Abfallverwertung, Industrie und produzierendem Gewerbe sowie der Landwirtschaft.
     
     
  4. Die Kriterien des Gütesiegels schreiben darüber hinaus eine verpflichtende Investition der Energieanbieter in die Energiewende vor. Durch einen Biogas-Tarif mit Grünes Gas-Label fließt pro verbrauchter Kilowattstunde ein fester Betrag (mindestens 0,2 Cent/kWh) in den Ausbau Erneuerbarer Energien und in Energieeffizienzmaßnahmen. 


Darauf ist Verlass:
Verbraucher:innen, die einen Tarif mit dem Grünes Gas-Label wählen, können sich darauf verlassen: Alle zertifizierten Produkte durchlaufen regelmäßig einen standardisierten, von unabhängiger Seite validierten Prüfprozess, in dem die Einhaltung der Kriterien nachgewiesen werden muss.  

Das ist noch wichtig: Gesetzesänderungen und insbesondere die Energiemarktkrise ab 2021 brachten erhebliche Schwierigkeiten für den Gasmarkt mit und veränderten auch die Bedingungen für Grünes Gas-zertifiziertes Biogas. Die Verfügbarkeit von umweltverträglich produziertem Biogas, war zwischen 2021 und 2022 sowie auch noch 2023 und 2024 nicht für alle Anbieter eines Grünes Gas-zertifizierten Biogastarifs gewährleistet.  

Energieversorger, die ihre Beschaffung von Biomethan, das den Grünes Gas-Labelkriterien entspricht, nachweislich nicht mehr unter zumutbaren Konditionen decken konnten und können, können in einem begrenzten Zeitraum (bis 31.12.2024) von einer Sonderregelung Gebrauch machen und damit anstelle des eigentlich vorgesehenen Mindestanteils von 10 Prozent Biomethan bei Einhaltung strenger Auflagen konventionelles Erdgas einsetzen. Im Rahmen dieser befristeten Sonderregelung ist zwar eine Kompensation der mit Erdgas substituierten Biomethanmenge vorgesehen, Kern der Sonderregelung ist jedoch, dass Energieanbieter zum Ausgleich, für den nicht beschaffbaren Biomethan-Anteil einen festen Cent-Betrag pro Kilowattstunde in konkrete Energiewendeprojekte investieren und somit den Ausbau Erneuerbarer Energien trotz schwieriger Marktlage voranbringen. 

 

Hinweis

Biogas nach Grüner Strom Label e.V. Begriffsdefinition: erdgasbasierter Tarif mit Beimischquote von echtem Biogas  

Ökogas nach Grüner Strom Label e.V. Begriffsdefinition: Rein erdgasbasierter Tarif ohne Biogas-Beimischung  

Energieanbieter können für ihren Grünes Gas-zertifizierten Biogastarif den Begriff „Ökogas“ verwenden, obwohl es sich tatsächlich um einen Tarif mit Biogasbeimischung handelt. Der Grüner Strom Label e.V. hat keinen Einfluss auf die Namensgebung der Tarife.  

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