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Befristete Sonderregelungen

Aktuelle Marktsituation & Einfluss auf unser Label

Verfügbarkeit von Biogas

Die Verfügbarkeit von nachhaltig produziertem Biogas, das bisher u.a. von Grünes Gas-Labelnehmern (Energieanbieter, die Gasprodukte mit dem Grünes Gas-Label anbieten) zur Belieferung der Endkund:innen im Wärmebereich bezogen wurde, ist seit der Ausweitung der Treibhausgasminderungsquote im Kraftstoffbereich Mitte 2021 stark begrenzt. Hinzu kommen Anfang 2022 die durch den Krieg in der Ukraine resultierenden Preisspekulationen am Gasmarkt, die die Gaspreise auf einem historisch hohen Niveau halten.

Die aktuelle Lage führt dazu, dass eine Verfügbarkeit von nachhaltig produziertem Biogas, welches den Kriterien des Grünes Gas-Label entspricht, in den Jahren 2021 und 2022 sowie auch in den kommenden Jahren 2023 und 2024 unkalkulierbar ist.

Was bedeuet das für mich als Verbraucher:in?

Sie erhalten in einem begrenzten Zeitraum einen vollständig klimaneutral kompensierten Erdgasanteil anstelle des Biomethans und fördern den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen durch die Investitionsverpflichtung Ihres Energieversorgers.

Im Frühsommer 2021 trat ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Kraftstoffbereich in Kraft. Dies führte dazu, dass nachhaltig produziertes Biomethan vorwiegend in den Kraftstoffsektor fließt und nicht mehr für den Wärmesektor zur Verfügung steht. Diese Engpässe verschärften sich durch das Wiederaufleben der Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2021 durch die sich abschwächende Corona-Pandemie. Ende Februar 2022 beginnt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine und die Situation auf den Gasmärkten verschärft sich zunehmend.

Diese Faktoren vermindern die Verfügbarkeit von nachhaltig produziertem Biogas/Biomethan, das bisher von Ihrem Energieanbieter für Wärmeprodukte bezogen wurde. Aufgrund dessen ist eine Deckung des Bedarfes an Biogas, das den Grünes Gas-Labelkriterien entspricht, seit 2021 (teilweise) nicht mehr möglich oder preislich unzumutbar. Eine Verbesserung dieses Zustandes ist bis Ende 2024 nicht absehbar. Daher kann Ihr Energieanbieter unter Auflagen für einen begrenzten Zeitraum konventionelles, vollständig klimaneutral kompensiertes Erdgas anstelle von Biogas, das den Grünes Gas-Kriterien entspricht, beschaffen und verpflichtet sich zu Investitionen in erneuerbare Energieanlagen.

Ja, es wird sichergestellt, dass Sie einen vollständig klimaneutral kompensierten Erdgasanteil anstelle des Biomethans erhalten und dass die Energiewende durch verpflichtende Investitionen Ihres Energieanbieters vorangetrieben wird. Ggf. zusätzlich entstehende Erträge aufgrund günstigerer Beschaffungskosten müssen für weitere Kompensationsprojekte verwendet werden und/oder in Energiewende-Projekte investiert werden, wie z.B. neue Solaranlagen oder Energieeffizienzmaßnahmen. Dies wird vom Grüner Strom Label e.V. geprüft.

Dies kann mit den vereinbarten Liefermengen zusammenhängen: Hat ein Energieanbieter einen langfristigen Biogas-Liefervertrag abgeschlossen, so sind auch die Beschaffungspreise stabil, da sie vertraglich abgesichert sind. Der Energieanbieter ist also nicht von der Beschaffungsproblematik betroffen und kann seinen Kund*innen weiterhin Biogas anbieten. Durch Faktoren wie kalte Winter und Sommer oder/und einen Zuwachs an Neukund*innen kann es jedoch dazu kommen, dass auch langfristig gesicherte Biogasmengen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken.

Nachweise zur Inanspruchnahme der befristeten Sonderregelung für die Gasbeschaffung müssen dem Grüner Strom Label e.V. im Voraus zur Prüfung vorgelegt werden. Belege zu Kompensation / Investitionen in Energiewende-Projekte werden im jährlichen Grünes Gas-Gutachten testiert und bewertet.

Die befristete Sonderregelung für die Gasbeschaffung im Rahmen des Grünes Gas-Labels hat der Grüner Strom Label e.V. am 30.07.2021 beschlossen. Sie trat zum 01.08.2021 in Kraft und wurde am 22.04.2022 verlängert. Sie ist bis 31.12.2024 gültig. Spätestens ab dem 01.01.2025 muss Biomethan wieder nach regulären Grünes Gas-Kriterien beschafft werden. Durch diese Frist soll sichergestellt werden, dass den Energieanbietern Planungssicherheit für die Gasbeschaffung gewährleistet wird. Sobald sich die Marktgegebenheiten wieder beruhigen, wird Ihr Gastarif wieder den gewohnten Biogasanteil enthalten.

Was bedeutet das für mich als Energieversorger?

Energieversorger, die ihre Beschaffung von Biomethan, das den Grünes Gas-Labelkriterien entspricht, nachweislich nicht mehr unter zumutbaren Konditionen decken können, können in diesem begrenzten Zeitraum von der Sonderregelung Gebrauch machen und damit anstelle von Biomethan bei Einhaltung der u.g. Auflagen konventionelles Erdgas einsetzen. Diese Sonderregelung ist rückwirkend ab dem 01.08.2021 bis zum 31.12.2024 gültig.

Durch die Sonderregelung wird sichergestellt, dass Endkund:innen einen vollständig klimaneutral kompensierten Erdgasanteil anstelle des Biomethans erhalten. Zudem verpflichtet sich der Energieanbieter zur Investition in den Ausbau erneuerbarer Energien.

Dem Energieanbieter entsteht durch ggf. günstigere Beschaffungskosten von Erdgas kein Vorteil: Zusätzliche Erträge müssen für Kompensationsprojekte und/oder Energiewende-Projekte verwendet werden. Daraus resultierende Investitionen in Energiewende-Projekte (z.B. Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, Projekte zu Energieeffizienz, Wärmeversorgung) werden durch den Grüner Strom Label e.V. geprüft.

Beschaffungskriterien bis Ende 2024

Die Konditionen im Überblick: Unter folgenden Auflagen können Energieversorger konventionelles Erdgas anstelle von Biomethan, das den Grünes Gas-Labelkriterien entspricht, beschaffen:

1.

Die substituierte Biogasmenge muss über Kompensationsprojekte nach anerkannten Standards (Gold Standard CER/VERCDM und VCS) CO2-neutral gestellt werden.

2.

Der aus den ggf. günstigeren Beschaffungskosten resultierende Differenzbetrag muss in zusätzliche Kompensationsprojekte und/oder Energiewende-Projekte investiert werden.

3.

Verpflichtung zur Nutzung der Grünes Gas-Förderkomponente (mind. 0,1 ct/kWh für Energiewende-Projekte nach Förderkriterien des Grüner Strom-Labels)

4.

Durch aktive Information wird für Endkund:innen Transparenz gewährleistet.

Nachweise zur Inanspruchnahme der befristeten Sonderregelung müssen dem Grüner Strom Label e.V. zur Prüfung vorgelegt werden. Belege zu Kompensation / Investition in Energiewende-Projekte werden im jährlichen Grünes Gas-Gutachten testiert und bewertet.

Hintergrund: Treibhausgasminderungsquote

Im Frühsommer 2021 trat ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Kraftstoffbereich in Kraft. Dies führte bereits Mitte 2021 zu einem starken Kaufanreiz für begrenzt verfügbares, nachhaltig produziertes Biogas/Biomethan. Aufgrund der o.g. geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus folgenden Marktdynamiken hat der Grüner Strom Label e.V. am 30.07.2021 eine vom 01.08.2021 bis 31.12.2022 befristete Sonderregelung für die Beschaffungskriterien im Rahmen des Grünes Gas-Labels beschlossen. Am 22.04.2022 wurde eine Verlängerung dieser Sonderregelung bis zum 31.12.2024 beschlossen.

Gemeinsam für die Energiewende

Dein Ansprechpartner

Gruener-Strom-Mitarbeiter-Christian

Christian Knops

Leiter Grünes Gas-Zertifizierung

Was du über Biogas wissen solltest

Grünes Gas-Label

Häufige Fragen

Bei Grünes Gas-zertifizierten Tarifen fließen garantierte Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien.

Die Investitionshöhe wird durch einen festgelegten Betrag je verbrauchter Kilowattstunde bestimmt. Somit beeinflusst dein Gasbezug mittelbar auch die Investitionen in die Energiewende. Die Förderbereiche umfassen die Mobilitätswende, Energieinfrastruktur, Energieeffizienz sowie sonstige Energiewende-dienliche Projekte, wie Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Bildung.

Die ganze Bandbreite findest du im Kriterienkatalog zum Grünes Gas-Label.

Informiere dich unter Grünes Gas beziehen, welche Versorger Gastarife mit dem Label Grünes Gas anbieten oder wende dich an deinen Versorger und erkundige dich nach einem Biogastarif mit Grünes Gas-Label. Wähle einen gelabelten Tarif aus und unterschreibe den Liefervertrag des neuen Anbieters. Der Rest funktioniert ähnlich wie beim Stromwechsel: Der neue Gasversorger kündigt für dich zum nächstmöglichen Termin den alten Vertrag und leitet alles Weitere in die Wege. Bis zur Übergabe ist der lokale oder bisherige Versorger verpflichtet, die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Es kommt also keinesfalls zu einer Unterbrechung der Versorgung.

Gastarife mit Grünes Gas-Label findest du hier.

Hinweis: Zertifiziert werden immer einzelne, namentlich genannte Biogastarife, nicht der Anbieter selbst.

Das Grünes Gas-Label ist das einzige Biogas-Gütesiegel, das von führenden Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Die Trägerverbände sind hier zu finden.

Durch die Arbeit der Trägerverbände in Vorstand und Mitgliederversammlung gestalten sie die Zertifizierung bis heute maßgeblich mit. Änderungen in den Kriterien des Labels beispielsweise müssen von allen Trägerverbänden genehmigt werden.

Das Grünes Gas-Label wird vom Grüner Strom Label e.V. verliehen, der bereits seit 1998 das Grüner Strom-Label für Ökostromtarife vergibt.

Biogas im Allgemeinen

Biogas entsteht durch den bakteriellen Abbau tierischer oder pflanzlicher Stoffe in einer Biogasanlage. Diese Stoffe können z.B. biogene Reststoffe, wie der Abfall aus der Biotonne oder Gülle aus der Landwirtschaft, sein. Bei der Vergärung dieser Stoffe entsteht u.a. Biomethan. Das entstandene Biomethan lässt sich wie Erdgas als Energieträger verwenden und kann z.B. ins Erdgasnetz eingespeist werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Biogas zu erzeugen und nicht alle Varianten sind ökologisch nachhaltig.

Substrate, auch Einsatzstoffe genannt, sind die biogenen Rohstoffe, die zur Erzeugung von Gas in eine Biogasanlage eingebracht werden. Hier kann grob zwischen drei Klassen unterschieden werden:

  • Biogene Reststoffe (z.B. Bioabfälle aus der Biotonne, Pflanzenreste, Reststoffe aus der Landwirtschaft wie Ernte- und Schlachtabfälle, Gülle, Jauche und Mist).
  • Klärschlämme und Klärgase aus Kläranlagen, industriellen Verfahren, bzw. der gewerblichen Produktion (z.B. aus biogenen Reststoffen beim Papier-Recycling).
  • Nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen (z.B. Mais oder Durchwachsene Silphie).

Die Abkürzung NawaRo steht für den Begriff nachwachsende Rohstoffe.

Gemeint sind damit Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die aus der landwirtschaftlichen Produktion stammen und nicht als Nahrungs- oder Futtermittel Verwendung finden, sondern stofflich oder energetisch z.B. zur Erzeugung von Biogas genutzt werden.

Klärgas ist ein methanhaltiges Gas, das bei der Abwasserreinigung durch die Faulung von Klärschlamm entsteht. Klärgas enthält zwischen 45 und 70 Volumenprozent Methan.

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um Gas, das künstlich hergestellt wird. Dabei wird aus Wasser in einem stromintensiven Verfahren, der Elektrolyse, Gas hergestellt. Dieses Konzept nennt man Power-to-Gas. In diesem Zusammenhang wird oft von grünem Wasserstoff gesprochen. ‚Grün‘ bedeutet hier, dass Wasserstoff mithilfe von Ökostrom hergestellt wird.

Eine Biogasanlage besteht in der Regel aus einem Gärbehälter mit Gasspeicher, dem sogenannten Fermenter, sowie einer Vorgrube, einem Nachgärer und Gärrestlager.

Der Fermenter, das Kernstück einer Biogasanlage, wird mit den Substraten (z.B. NawaRo und Gülle aus der Vorgrube) befüllt. Im Fermenter findet unter Ausschluss von Sonnenlicht und Sauerstoff die eigentliche Biogasbildung statt. Je nach Ausgangssubstrat kann Biogas durch eine Nass- oder eine Trockenfermentation (= Vergärung) hergestellt werden. Bei der Nassfermentation macht ein hoher Wasseranteil im Gärsubstrat die Masse rühr- und fließfähig. Die Trockenfermentation oder auch Feststoffvergärung erfolgt mit stapelbarer organischer Biomasse ohne Durchmischung. Sie ist in Deutschland aber eher selten zu finden.

Das Substrat wird auf zirka 35 bis 55 Grad Celsius erwärmt, um den Methanbildungsprozess zu beschleunigen. Im Durchschnitt verweilt das Substrat für 30 Tage in einem Fermenter, bevor es im Nachgärer nochmals einen Monat ausgast. Das entstandene Biogas besteht zu 50 bis 70 Prozent aus Methan, außerdem aus Kohlendioxid, Wasserstoff und Schwefelwasserstoff.

Abhängig von der Endnutzung (Verstromung vor Ort, Einspeisung ins Erdgasnetz etc.), wird das Biogas weiter aufbereitet. Das zurückbleibende Substratgemisch aus dem Fermenter (Gärrest) nutzen Landwirte schließlich wieder als hochwertigen Dünger für ihre Felder.

Die Produktion von Biogas ist erneuerbar, weitgehend CO₂-neutral, kann dezentral erfolgen und geschieht unabhängig von begrenzt verfügbaren, fossilen Energieträgern. Damit ist sie umweltfreundlicher als konventionelle Energie aus Großkraftwerken. Die Biogasproduktion kann jedoch aus ökologischer Sicht sehr unterschiedlich erfolgen.

Um eine nachhaltige Energieversorgung zu garantieren, muss Biogas umweltverträglich erzeugt werden. Das schließt sowohl die eingesetzten Rohstoffe und deren Verarbeitung, als auch die Logistik der Substrate und der Gärreste mit ein.

Die energetische und stoffliche Nutzung von (sowieso anfallenden) organischen Rest- und Abfallstoffen ist Teil einer nachhaltigen Ressourcenverwendung.

Für Biogas mit Grünes Gas-Label dürfen nur bestimmte Einsatzstoffe genutzt werden:

  • Biogene Reststoffe (z.B. Bioabfälle aus der Biotonne, Pflanzenreste, Reststoffe aus der Landwirtschaft wie Ernte- und Schlachtabfälle, Gülle, Jauche und Mist).
  • Klärschlämme und Klärgase aus Kläranlagen in kommunaler Hand, industriellen Verfahren, bzw. der gewerblichen Produktion (z.B. aus biogenen Reststoffen beim Papier-Recycling).
  • Nachwachsende Rohstoffe (z.B. Mais oder Durchwachsene Silphie), aber nur, wenn ein ökologisch nachhaltiges und Energiewende-dienliches Betreiber-Konzept vorliegt.

Willst du mehr erfahren?

Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf und folge uns auf Social-Media.

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