Ziel in Deutschland: Bis 2045 klimaneutral. Das bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als dass sie auch wieder gebunden werden können. Da das Ziel der Klimaneutralität in Gefahr scheint, möchte die Bundesregierung durch Gesetze die verschiedenen Sektoren zu mehr Klimaschutz verpflichten – so auch beim Heizen von Gebäuden.
Der Weg zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung
wurde festgelegt, das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz zu bearbeiten. So will man neben dem Klimaschutz auch das Thema der Energiesicherheit angehen. Nach vielen verschiedenen Entwürfen und Streitereien innerhalb der
Ampel-Regierung einigt man sich im Juni auf einen finalen Entwurf. So sollen ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, welche mindestens zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Weiterhin gilt dies auch erstmal nur für Neubaugebiete, wo bereits viele klimafreundliche Heizungssysteme verbaut sind.
Trotz der Einigung stoppte das Bundesverfassungsgericht überraschend das Vorhaben. Ob das Gesetz nun, wie geplant, am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann, ist unklar. Die Ampel-Koalition will es erst in einer regulären Sitzungswoche des Bundestages Anfang September verabschieden. Damit verzichtet sie auf eine parlamentarische Sondersitzung in der Sommerpause.
Die Deutsche Umwelthilfe zu Gast
Vor diesem Hintergrund ordnet Barbara Metz von der
Deutschen Umwelthilfe den Gesetzentwurf für uns ein und erklärt ihre
Position. Die DUH sagte zu dem Gebäudeenergiegesetz in der Tagesschau, es sei der Tiefpunkt für die Klimapolitik der Bundesregierung. So geht sie darauf ein, was sie an dem Entwurf kritisiert und was sie noch anpassen würde. Die Klimaneutralität bis 2045, welche sie noch für realistisch hält, wird
genauso thematisiert wie die Kritikpunkte der Opposition, welche sie als nicht
faktenbasiert einordnet. Mehr erfahrt ihr in der Folge.