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AWO verpflichtet sich zu Klimaneutralität vor 2040

Um das Ziel Klimaneutralität vor 2040 zu erreichen, stellt die AWO auf zertifizierten Ökostrom um und die Einrichtungen können Fördermittel für Erneuerbare Energien Projekte beantragen.
Um das Ziel Klimaneutralität vor 2040 zu erreichen, stellt die AWO auf zertifizierten Ökostrom um und die Einrichtungen können Fördermittel für Erneuerbare Energien Projekte beantragen.
Am 18. und 19. Juni 2021 tagte die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Dabei wurden mehr Klimaschutz-Aktivitäten beschlossen und der Verband verpflichtet sich dazu, noch vor 2040 klimaneutral zu sein. Um das Ziel zu erreichen, sollen alle AWO-Einrichtungen auf Grüner Strom-zertifizierten Ökostrom umgestellt werden.

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Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der größten Verbände in der Freien Wohlfahrtspflege, die bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitwirkt. Deutschlandweit unterhält die AWO über 18.000 Einrichtungen und Dienste, wie Heime, Tagesstätten, Beratungsstellen und ambulante Dienste.

Wie auch bei anderen freien sozialen Einrichtungen herrscht auch bei vielen AWO-Häusern enormer Kostendruck. Dies führt auch dazu, dass die Energiebeschaffung möglichst kostengünstig umgesetzt werden muss. Dabei handelt es sich meist um klimaschädliche Stromtarife aus fossilen Energieträgern. Um das zu ändern, muss der Bezug von echtem Ökostrom bei der Finanzierung Sozialer Arbeit als Grundsatz verankert werden.

Angesichts des Bundesbeschlusses Klimaneutralität arbeiten AWO und der Grüner Strom Label e.V. nun zusammen, denn gemeinsam kann Klimaschutz in der Sozialen Arbeit gelingen. Mit der Umstellung auf Ökostrom können die Emissionen von Einrichtungen und Diensten erheblich gesenkt werden. Der CO2-Ausstoß pro Pflegeplatz verringert sich durch den Bezug von Strom aus regenerativen Energien um 10 bis 15 Prozent.

Kernargument der Kooperation ist, dass der nachweisbare Umweltnutzen durch den Ökostrombezug gewährleistet sein muss. Das garantiert das Grüner Strom-Label: Das Ökostromlabel der Umweltverbände stellt durch seine anspruchsvolle Zertifizierung sicher, dass Stromanbieter in Energiewendeprojekte, wie Photovoltaikanlagen, Windparks oder Energieeffizienzmaßnahmen investieren. So erhalten AWO-Einrichtungen und Dienste nicht nur einen transparenten Zugang zu wirksamen Ökostromprodukten, sondern auch eine mögliche Förderung ihrer Energiewendemaßnahmen.

Einrichtungen, die aktiv werden wollen, können sich beim AWO-Bundesverband auf eine Förderung bewerben. Antragsberechtigt sind alle AWO-Gliederungen bzw. deren Gesellschaften, sofern diese zum Zeitpunkt der Beantragung nachweislich Kunde eines vom Grüner Strom-Label zertifizierten Ökostromtarifes sind oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt umstellen. Gefördert werden Photovoltaikanlagen (mit ergänzenden optionalen Maßnahmen), Elektrotankstellen und Einzelprojekte in der Entwicklungszusammenarbeit von AWO International e.V.

Zu den Richtlinien

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