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FÜR EIN 100 % ERNEUERBARES ENERGIESYSTEM: NEUER GRÜNER STROM-KRITERIENKATALOG VERÖFFENTLICHT

Neuer Grüner Strom-Kriterienkatalog ab 1.1.2021.
Neuer Grüner Strom-Kriterienkatalog ab 1.1.2021.
Neuer Grüner Strom-Kriterienkatalog ab 1.1.2021 wirksam / Kohleausstieg bis 2026 / Erweiterte Fördermittelverwendung zur Stärkung eines 100 Prozent erneuerbaren Energiesystems

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Bonn, 10. Februar 2021. Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein neuer Kriterienkatalog für das Grüner Strom-Label. Im Fokus steht die 100-prozentige erneuerbare Energieversorgung im gesamten Energiesystem. Darüber hinaus legt der Grüner Strom Label e.V. mit der Verschärfung seiner Anbieterkriterien den Kohleausstieg bis 2026 fest – weit vor der von der Politik festgelegten Zielmarke.

Kernkriterium des Ökostromlabels der Umweltverbände ist die Förderung neuer Energiewende-Projekte. Die neuen Kriterien sollen langfristig den Weg zum Einstieg in die Erneuerbaren auf allen Sektoren ebnen. Energiewendeprojekte können daher zukünftig nicht nur wie bisher im Bereich Strom gefördert werden, sondern die Fördermöglichkeiten wurden um die Sektoren Wärme und Mobilität erweitert. Somit können Energieanbieter mit Hilfe des Ökostromlabels die Energiewende sektorenübergreifend voranbringen.

„Unser Anspruch ist es, moderne Standards für besten Ökostrom zu schaffen. Die regelmäßige Überarbeitung unserer Kriterien ist dabei der Dreh- und Angelpunkt für den qualitativen Anspruch an das Gütesiegel“, erklärt Daniel Craffonara, Geschäftsführer des Grüner Strom Label e.V. „Mit den neuen Kriterien haben wir die Entwicklungen in der Energiewirtschaft fest im Blick und ermöglichen einen ganzheitlichen Ansatz, der über die reine Stromwende hinaus geht. Damit setzen wir neue Akzente für das Gelingen der Energiewende.“

Die bisher schon geltenden Einschränkungen für Energieanbieter, die das Ökostromlabel der Umweltverbände nutzen, wurden im neuen Kriterienkatalog verschärft: Nach dem 31.12.2026 darf kein Energieanbieter, der einen Grüner Strom- oder Grünes Gas-Label zertifizierten Tarif führt, oder führen möchte, an Kohlekraftwerken beteiligt sein. Das gilt auch für Mutter- und Tochtergesellschaften mit über 50 Prozent Unternehmensbeteiligung am oder durch den Energieanbieter. Die Trägerverbände des Grüner Strom Label e.V. setzen damit ein klares Zeichen, dass der Kohleausstieg in Deutschland deutlich früher als das politisch festgelegte Datum 2038 erfolgen muss.

Eine Ausnahme gilt unter bestimmten Bedingungen nur für Anbieter, die bereits vor 2021 ein Produkt mit Grüner Strom- oder Grünes Gas-Label haben zertifizieren lassen und eine Minderheitsbeteiligung ohne bestimmenden Einfluss an einem Kraftwerk besitzen. „Seit nunmehr 23 Jahren ist der Grüner Strom Label e.V. Treiber der Energiewende. Wir haben unseren Labelnehmern seit jeher ambitionierte Ökostrom-Kriterien auferlegt, die deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgingen. Nun legen wir im neuen Kriterienkatalog mit 2026 ein deutliches Datum für den Kohleausstieg fest“, resümiert Dietmar Oeliger, Vorsitzender des Grüner Strom Label e.V. und Vertreter des NABU im Verein.

Seit Beginn der Zertifizierung im Jahr 1998 wurde der Kriterienkatalog des Grüner Strom-Labels zum sechsten Mal angepasst. An der aktuellen Fortentwicklung beteiligten sich insgesamt 42 Organisationen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die wichtigsten Punkte des neuen Kriterienkatalogs sind in einer Broschüre zusammengefasst. Die Broschüre, den vollständigen Kriterienkatalog 2021 und eine Hintergrundinformation zu den Kriterien für Kohlekraftwerksbeteiligungen finden Sie unter http://www.gruenerstromlabel.de/gruener-strom/kriterienkatalog/

Schlagworte
Ökostrom, Energiesystem, Umweltverbände, Kriterien, Erneuerbare Energien, NABU, BUND

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