Beteiligung an Kohlekraft
Anforderungen an den Energieanbieter Klare Kante gegen Kohle
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Anforderungen für das Grüner Strom- und Grünes Gas-Label. Ein entscheidender Punkt: Ab dem 1. Januar 2027 erhält kein Tarif mehr unsere Labels, dessen Anbieter direkt an einem Kohlekraftwerk beteiligt ist. Es gibt eine Ausnahme zu dieser Regelung – mehr dazu erfährst du auf dieser Seite.
Hintergrund
Ab dem 1. Januar 2027 sind direkte Beteiligungen an Kohlekraftwerken für Energieanbieter, die einen Grüner Strom- oder Grünes Gas-Label zertifizierten Tarif führen, nicht mehr zulässig. Mit dieser Entscheidung setzen die Trägerverbände des Grüner Strom Label e.V. ein klares Signal: Der Kohleausstieg muss in Deutschland deutlich früher erfolgen als im politischen Plan vorgesehen (2038).
Anbieter müssen prüfen, ob und wie sie bis zum 31.12.2026 aus der Kohlekraftwerksbeteiligung aussteigen können. Wenn ein Ausstieg unzumutbar erscheint, können sie eine Ausnahme beantragen, dies ist in der Regel aber nur bei Minderheitsbeteiligungen möglich.
Ausnahmeregelung
Energieanbieter, die vor dem 1.1.2021 Produkte mit dem Grüner Strom- und/oder Grünes Gas-Label haben zertifizieren lassen, können nach Einzelfallprüfung auch nach dem 1.1.2027 noch an einem Kohlekraftwerk beteiligt sein, wenn sie
- lediglich eine Minderheitsbeteiligung an einem Kohlekraftwerk halten, auf dessen Betrieb, Umrüstung oder Stilllegung sie keinen bestimmenden Einfluss haben, und
- keine zumutbare Möglichkeit haben, die Beteiligung abzustoßen, und ein besonders hohes Maß an „Energiewende-Engagement“ nachgewiesen haben.
Ob ein Energieanbieter diese Voraussetzungen erfüllt, bewertet der Grüner Strom Label e.V. in einem Prüfverfahren.
Im Folgenden sind die geprüften Anbieter, der Prüfprozess und die Prüfungsergebnisse aufgeführt.
Details zum Prüfprozess Prüfung
Beim Energiewende-Check geht es darum zu prüfen, ob ein Unternehmen sich glaubwürdig und dauerhaft der Energiewende verpflichtet. Es werden keine exakten Zahlen oder detaillierten technische und wirtschaftliche Parameter überprüft.
Stattdessen wird grob eingeschätzt, ob die Ausrichtung des Unternehmens tatsächlich tragfähig ist. Besonders wichtig ist dabei, ob das Engagement tief im Unternehmen verankert ist oder nur oberflächlich wirkt und möglicherweise Greenwashing betrieben wird.
- In welchem Verhältnis steht die Investitionstätigkeit in erneuerbare Energieerzeugung und andere energiewendedienliche Projekte (auch Infrastruktur-Auf- und Umbau der Energienetze, Machbarkeitsstudien, Wärmeplanung etc.) im Verhältnis zur Investitionstätigkeit des Unternehmens insgesamt?
- Welcher Anteil der jährlichen Investitionstätigkeit und -umfang erfolgt(e) in Energiewende-relevante Aspekte einer nachhaltigen Unternehmensführung?
- Anteil erneuerbarer Energie mit und ohne Grüner Strom-Zertifizierung an der Gesamtstrom- und Gesamtgasbeschaffung des Unternehmens?
- Welche Angebote zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung für End-Kund:innen gibt es vom Unternehmen? Wie erfolgreich ist die Umsetzung / Nutzung durch die Kund:innen?
- Wie bringt das Unternehmen den Ausbau der Photovoltaik auf den Dachflächen der nicht-kommunalen und der kommunalen Gebäude in der Kommune (und ggfs. Umgebung) voran?
- Welche verbindlichen Unternehmensbeschlüsse gab und gibt es in Bezug auf mittel- und langfristige Klimaschutz- und Energiewende-Ziele?
- Welche Anforderungen an die Wasserstofferzeugung vor Ort werden gestellt? (Netzentlastung, nur nicht direkt elektrisch nutzbarer Überschuss-Strom, nur EE-Strom, welche Anforderungen an Stromqualität o.a.) In welchen Anwendungsfeldern soll der Wasserstoff genutzt werden?
- Welche Maßnahmen zum Fluktuationsausgleich und zur mittel- und langfristigen Energiespeicherung sind bislang umgesetzt und für die kommenden (3) Jahre fest eingeplant (intrasektoral / sektorenübergreifend)?
Resultate der geprüften Anbieter Ergebnisse
Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die genannten Prüfbereiche und ist kein umfassendes Qualitätsurteil zur ökologischen Ausrichtung des Unternehmens. Der Energiewende-Check ist kein Gütesiegel für das gesamte Unternehmen – wie immer zertifizieren wir nur das Produkt, nicht das Unternehmen als Ganzes. Ein bestandener Check bedeutet nicht, dass der Grüner Strom Label e.V. und seine Träger alle Maßnahmen des Unternehmens zur Energiewende unterstützen.
Die Hamburger Energiewerke GmbH haben den Energiewende-Check 2024 bestanden.
Dies ergab sich insbesondere aus den folgenden Bereichen:
- Unternehmensbeschlüsse und gelebte nachhaltige Unternehmensführung nach innen wie nach außen.
- Investitionsausrichtung in Erneuerbare Energien: Der Anbieter tätigt umfangreiche Investitionen in vielfältige Energiewende-Projekte. Das Engagement geht weit über Standard-Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien hinaus und umfasst unter anderem auch enorm kostenintensive Projekte im Bereich Wärmewende, Sektorenkopplung und Forschungsarbeit.
Prüfdetails:
Die Ausnahmeregelung wurde angewendet, obwohl die Hamburger Energiewerke GmbH nicht nur eine Minderheits-, sondern eine Mehrheitsbeteiligung an zwei Kohlekraftwerken hält – eines davon soll laut dem kommunalen Ausstiegsfahrplan über den Stichtag 31.12.2026 hinaus weiterbetrieben werden.
Der Grund für die Anwendung der Ausnahmeregelung liegt darin, dass das betreffende Kohlekraftwerk erst durch zwei Entscheidungen in den Besitz des Unternehmens gelangte: den Bürgerentscheid zur Rekommunalisierung der Wärmeversorgung (2019) und die von der Kommune beschlossene Unternehmensfusion (2021). Beide Entwicklungen lagen außerhalb des Einflussbereichs der Hamburger Energiewerke GmbH. Sobald die Kohlekraftwerke in kommunalen Besitz übergingen, wurde zudem umgehend ein Ausstiegsfahrplan entwickelt.