Das Wichtigste in Kürze
- Beim Energy Sharing teilen Menschen den Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen mit anderen Haushalten in ihrer Umgebung.
- Energy Sharing ist seit 1. Juni 2026 in Deutschland gesetzlich erlaubt.
- Stromerzeuger*innen und Abnehmer*innen benötigen dazu einen intelligenten Stromzähler, auch Smart Meter oder intelligentes Messsystem genannt. Dieser übermittelt viertelstündlich den Stromverbrauch.
- Strom kann nur innerhalb des Versorgungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers geteilt werden. Das Verteilnetz umfasst die regionalen Stromleitungen, die Haushalte und Unternehmen mit Strom versorgen.
- Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes fallen auch beim Energy Sharing an.
- Erste Pilotprojekte werden derzeit entwickelt. Die praktische Umsetzung steckt noch in den Anfängen. Smart Meter und neue Abrechnungsprozesse fehlen vielerorts.
Am 1. Juni ist Paragraph 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Seitdem ist es in Deutschland Besitzer*innen von Solaranlagen gesetzlich erlaubt, das öffentliche Verteilnetz zu nutzen, um Strom mit Nachbar*innen zu teilen – zumindest in der Theorie. Der Ökostrom-Versorger Bürgerwerke ist ein Zusammenschluss von über 150 Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland, der sich seit mehr als 13 Jahren für Energie aus Bürgerhand einsetzt.
Juna Schönborn, Pressesprecherin der Bürgerwerke, im Interview über Möglichkeiten, Hindernisse und kreative Lösungswege.
Juna, welche Vorteile bietet Energy Sharing für das Stromsystem insgesamt?
Energy Sharing kann dazu führen, dass mehr Erneuerbare Energie direkt vor Ort genutzt wird. Dadurch werden die Netze entlastet und der notwendige Netzausbau kann reduziert werden. Durch das Teilen von Strom stärkt Energy Sharing nachbarschaftliche Beziehungen sowie die regionale Wertschöpfung. Energie kommt nicht mehr „einfach aus der Steckdose“, sondern man kennt die konkreten Erzeugungsanlagen. Wir verfolgen mit unseren BürgerÖkostrom-Produkten schon immer den transparenten Ansatz, dass die Kund*innen genau wissen, aus welchen Anlagen ihr Strom stammt. Bei Energy Sharing wird der regionale Bezug nochmals gestärkt: Die Menschen kennen sich untereinander und können an den Anlagen, aus denen sie beliefert werden, vorbeispazieren.
Seit Juni 2026 gibt es eine neue Regelung: Privatpersonen können nun eigenen Solarstrom mit ihren Nachbar*innen teilen. Wie genau funktioniert das?
Die Berichterstattung in den Medien hat den Eindruck erweckt, dass das von nun an einfach möglich ist. Wir erhalten seitdem auch verstärkt Anfragen dazu. In der Praxis ist das Teilen von Strom mit den Nachbar*innen aber noch nicht gut umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen aus dem entsprechenden Gesetz sind sehr komplex: Unter anderem fehlen die technischen Voraussetzungen und die Prozesse bei den Netzbetreibern, um diese Form der Energienutzung abzurechnen. Mit aktuellen Aussagen der BNetzA wird eine zukünftige Umsetzung zusätzlich verkompliziert. Die kurze Antwort auf die Frage „Wie funktioniert Energy Sharing” ist daher: Leider noch gar nicht. Tatsächlich ist aber so viel Bewegung in diesem Thema! Anfang Juli hätte ich diese Frage noch etwas anders beantwortet. Es ist durchaus möglich, dass sich die Rahmenbedingungen weiter verändern.
Hintergrund: Warum Energy Sharing bisher kaum möglich ist
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juli 2026 eine Mitteilung zur Umsetzung des Energy Sharing veröffentlicht. Darin stellt sie klar, dass auch Energy Sharing nach den bestehenden Regeln des deutschen Strommarktes funktionieren muss.
Vereinfacht gesagt bedeutet das: Jede erzeugte und verbrauchte Strommenge muss genau erfasst und einem bestimmten Stromanschluss zugeordnet werden. So soll jederzeit nachvollziehbar bleiben, woher Strom kommt und wer ihn nutzt.
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur kann Energy Sharing schon heute umgesetzt werden. Dafür kann ein sogenanntes „Dienstleistungsmodell“ genutzt werden. In diesem Modell wird der gemeinsam genutzte Strom über einen Energieversorger oder Dienstleister abgewickelt. Die Person oder Energiegemeinschaft, die Strom bereitstellt, verkauft diesen also nicht direkt an ihre Nachbar*innen, sondern über einen zwischengeschalteten Anbieter.
Die Bundesnetzagentur sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Prozesse bei den Netzbetreibern.
Energiegenossenschaften und andere Akteure der Bürgerenergie kritisieren diese Sichtweise. Sie argumentieren, dass dadurch kein direktes Energy Sharing zwischen Bürger*innen ermöglicht werde. Stattdessen werde die gemeinsame Nutzung von Strom weiterhin über Energieversorger und entsprechende Dienstleistungsangebote organisiert.
Welche Vorteile bietet das Energy Sharing Haushalten, die Strom produzieren?
Die Idee hinter Energy Sharing ist super. Bisher ist es so: Besitzer*innen von Solaranlagen speisen den Strom, den sie nicht selbst direkt in ihrem Haushalt verbrauchen, ins Netz ein und erhalten für jede Kilowattstunde eine feste Einspeisevergütung (eine gesetzlich festgelegte Zahlung pro Kilowattstunde; Anm. d. Red.) im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Vergütung ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant sogar, diese für kleinere neu gebaute Anlagen ganz abzuschaffen.
Durch die Lieferung des überschüssigen Stroms im Rahmen von Energy Sharing haben Haushalte mit eigener Photovoltaik-Anlage eine neue Erlösquelle und können den Strom häufig zu besseren Konditionen teilen als bei der klassischen Einspeisung. Innerhalb einer Energy Sharing-Gemeinschaft können die Beteiligten den Strompreis für den Strom aus der Anlage zudem selbst festlegen – so haben die Anlagenbetreiber*innen mehr Handlungsspielraum. Mit der in Kraft getretenen Regelung sollte die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden.
Wer kann aktuell den Strom abnehmen und was haben die Verbraucher*innen davon?
Nach § 42c EnWG können nur Personen mit einem intelligenten Messsystem – auch „Smart Meter“ genannt – Strom im Rahmen eines Energy Sharing-Angebots abnehmen. Deren Rollout geht in Deutschland allerdings viel zu langsam: Nur etwa 5,5 Prozent der Anschlüsse hier verfügen über einen Smart Meter. Deshalb bereiten wir bei den Bürgerwerken aktuell Energy Sharing vor, das auch ohne Smart Meter genutzt werden kann. Damit so viele Menschen wie möglich an der Energiewende teilnehmen und von ihrem Erfolg profitieren können. Durch langfristige Lieferbeziehungen mit den lokalen Erzeugungsanlagen innerhalb der Energiegemeinschaft machen die Verbraucher*innen sich unabhängiger von schwankenden Marktpreisen und fossilen Importen.
Neben der schleppenden Einführung von Smart Metern, also intelligenten Stromzählern: Welche weiteren Hürden gibt es?
42c EnWG hat neben dieser fehlenden technischen Voraussetzung in der Praxis weitere Schwachstellen: Energy Sharing ist auf ein Netzbilanzierungsgebiet (das Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers; in Deutschland gibt es einige hundert davon, Anm. d. Red.) beschränkt. Die Notwendigkeit von zwei separaten Verträgen – einen für Direktversorgung durch das Energy Sharing und einen für Reststrom – ist auch alles andere als einfach umsetzbar.
Die Bürgerwerke arbeiten aktuell gemeinsam mit exnaton, einem Spezialisten für Softwarelösungen, an einer alternativen Möglichkeit zum Energy Sharing. Diese soll ohne zusätzliche Hardware funktionieren. Wie geht das?
Die Bürgerwerke entwickeln wegen der genannten technischen und bürokratischen Probleme ein Energy Sharing-Angebot abseits von § 42c EnWG. Wir bieten Energy Sharing im Rahmen einer Vollversorgung an. Das bedeutet, dass nur ein Vertrag abgeschlossen wird: In der Zeit, wenn die Anlagen innerhalb einer Energiegemeinschaft Strom produzieren, erhalten Verbraucher*innen diesen Strom. Zu allen anderen Zeiten bekommen sie den notwendigen Reststrom über einen BürgerÖkostrom-Tarif. Wir verrechnen das intern auf Basis der Erzeugungsdaten der Anlagen, sodass wir uns die Abstimmung mit allen Netzbetreibern ersparen – und auch Menschen ohne Smart Meter am Energy Sharing teilnehmen können.
Wie sieht es mit der Qualität des Stroms aus – können Bezieher*innen sicher sein, dass der Strom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien stammt? Gibt es diesen Strom auch mit dem Grüner Strom Label?
Wir können natürlich nicht für andere Anbieter von Energy Sharing-Produkten sprechen. Die Erzeugungsanlagen innerhalb einer Energiegemeinschaft sind in der Regel aber ja bekannt, sodass transparent ist, ob es sich um Erneuerbare-Energien-Anlagen handelt. Für Reststrom-Verträge, die beim Energy Sharing nach § 42c ja separat abzuschließen sind, kommt es natürlich auf den Vertrag an, für den man sich als Verbraucher*in entscheidet. Hier kann aktiv ein Tarif aus 100 % Erneuerbaren Energien und möglichst mit Zertifizierung durch das Grüner Strom-Label abgeschlossen werden.






