Participation in coal-fired power
Requirements for the energy provider A clear edge against coal
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Anforderungen für das Grüner Strom- und Grünes Gas-Label. Ein entscheidender Punkt: Ab dem 1. Januar 2027 erhält kein Tarif mehr unsere Labels, dessen Anbieter direkt an einem Kohlekraftwerk beteiligt ist. Es gibt eine Ausnahme zu dieser Regelung – mehr dazu erfährst du auf dieser Seite.
Background
From January 1, 2027, direct investments in coal-fired power plants will no longer be permitted for energy providers with a Green Electricity or Grünes Gas-Label-certified tariff. With this decision, the supporting associations of Grüner Strom Label e.V. are sending a clear signal: the coal phase-out in Germany must take place much earlier than envisaged in the political plan (2038).
Providers must examine whether and how they can withdraw from coal-fired power plant participation by December 31, 2026. If an exit appears unreasonable, they can request a Exception beantragen, dies ist in der Regel aber nur bei Minderheitsbeteiligungen möglich.
Derogation
Energy providers that have had products certified with the Green Electricity and/or Grünes Gas-Label before 1.1.2021 may still be involved in a coal-fired power plant after 1.1.2027 on a case-by-case basis if they
- only hold a minority interest in a coal-fired power plant over whose operation, conversion or decommissioning they have no decisive influence, and
- do not have a reasonable opportunity to dispose of the investment and have demonstrated a particularly high level of "energy transition commitment".
Ob ein Energieanbieter diese Voraussetzungen erfüllt, bewertet der Grüner Strom Label e.V. in einem Prüfverfahren.
Im Folgenden sind die geprüften Anbieter, der Prüfprozess und die Prüfungsergebnisse aufgeführt.
Details zum Prüfprozess Testing
Beim Energiewende-Check geht es darum zu prüfen, ob ein Unternehmen sich glaubwürdig und dauerhaft der Energiewende verpflichtet. Es werden keine exakten Zahlen oder detaillierten technische und wirtschaftliche Parameter überprüft.
Stattdessen wird grob eingeschätzt, ob die Ausrichtung des Unternehmens tatsächlich tragfähig ist. Besonders wichtig ist dabei, ob das Engagement tief im Unternehmen verankert ist oder nur oberflächlich wirkt und möglicherweise Greenwashing betrieben wird.
- In welchem Verhältnis steht die Investitionstätigkeit in erneuerbare Energieerzeugung und andere energiewendedienliche Projekte (auch Infrastruktur-Auf- und Umbau der Energienetze, Machbarkeitsstudien, Wärmeplanung etc.) im Verhältnis zur Investitionstätigkeit des Unternehmens insgesamt?
- Welcher Anteil der jährlichen Investitionstätigkeit und -umfang erfolgt(e) in Energiewende-relevante Aspekte einer nachhaltigen Unternehmensführung?
- Anteil erneuerbarer Energie mit und ohne Grüner Strom-Zertifizierung an der Gesamtstrom- und Gesamtgasbeschaffung des Unternehmens?
- Welche Angebote zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung für End-Kund:innen gibt es vom Unternehmen? Wie erfolgreich ist die Umsetzung / Nutzung durch die Kund:innen?
- Wie bringt das Unternehmen den Ausbau der Photovoltaik auf den Dachflächen der nicht-kommunalen und der kommunalen Gebäude in der Kommune (und ggfs. Umgebung) voran?
- Welche verbindlichen Unternehmensbeschlüsse gab und gibt es in Bezug auf mittel- und langfristige Klimaschutz- und Energiewende-Ziele?
- Welche Anforderungen an die Wasserstofferzeugung vor Ort werden gestellt? (Netzentlastung, nur nicht direkt elektrisch nutzbarer Überschuss-Strom, nur EE-Strom, welche Anforderungen an Stromqualität o.a.) In welchen Anwendungsfeldern soll der Wasserstoff genutzt werden?
- Welche Maßnahmen zum Fluktuationsausgleich und zur mittel- und langfristigen Energiespeicherung sind bislang umgesetzt und für die kommenden (3) Jahre fest eingeplant (intrasektoral / sektorenübergreifend)?
Resultate der geprüften Anbieter Ergebnisse
Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die genannten Prüfbereiche und ist kein umfassendes Qualitätsurteil zur ökologischen Ausrichtung des Unternehmens. Der Energiewende-Check ist kein Gütesiegel für das gesamte Unternehmen – wie immer zertifizieren wir nur das Produkt, nicht das Unternehmen als Ganzes. Ein bestandener Check bedeutet nicht, dass der Grüner Strom Label e.V. und seine Träger alle Maßnahmen des Unternehmens zur Energiewende unterstützen.
Die Hamburger Energiewerke GmbH haben den Energiewende-Check 2024 bestanden.
Dies ergab sich insbesondere aus den folgenden Bereichen:
- Unternehmensbeschlüsse und gelebte nachhaltige Unternehmensführung nach innen wie nach außen.
- Investitionsausrichtung in Erneuerbare Energien: Der Anbieter tätigt umfangreiche Investitionen in vielfältige Energiewende-Projekte. Das Engagement geht weit über Standard-Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien hinaus und umfasst unter anderem auch enorm kostenintensive Projekte im Bereich Wärmewende, Sektorenkopplung und Forschungsarbeit.
Prüfdetails:
Die Ausnahmeregelung wurde angewendet, obwohl die Hamburger Energiewerke GmbH nicht nur eine Minderheits-, sondern eine Mehrheitsbeteiligung an zwei Kohlekraftwerken hält – eines davon soll laut dem kommunalen Ausstiegsfahrplan über den Stichtag 31.12.2026 hinaus weiterbetrieben werden.
Der Grund für die Anwendung der Ausnahmeregelung liegt darin, dass das betreffende Kohlekraftwerk erst durch zwei Entscheidungen in den Besitz des Unternehmens gelangte: den Bürgerentscheid zur Rekommunalisierung der Wärmeversorgung (2019) und die von der Kommune beschlossene Unternehmensfusion (2021). Beide Entwicklungen lagen außerhalb des Einflussbereichs der Hamburger Energiewerke GmbH. Sobald die Kohlekraftwerke in kommunalen Besitz übergingen, wurde zudem umgehend ein Ausstiegsfahrplan entwickelt.